Achtung!

Seit 1. Januar 2022 gelten auf den Pisten (Art. 9 Gesetz 8 August 2019 Nr. 86) folgende neue Sicherheitsbestimmungen

  • Jeder Skifahrer/Snowboarder/Telemarkfahrer muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, welche Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt.
  • Helmpflicht für Minderjährige.

  • Skifahren ist unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss toxikologischer Substanzen (Drogen) verboten.

SICHERER SKISPASS

Die Pistenregeln des Internationalen Skiverbandes

Die Pistenregeln des Internationalen Skiverbandes garantieren allen Wintersportlern eine sichere Fahrt. Die FIS-Verhaltensregeln sind der Maßstab für verantwortungsbewusstes Ski- und Snowboardfahren.

 

DIE REGELN

  • Rücksicht auf die anderen Pistenteilnehmer: Kein Skifahrer darf andere gefährden oder schädigen.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise: Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren und seine Geschwindigkeit und Fahrweise den Schneeverhältnissen anpassen.
  • Wahl der Fahrspur: Die Fahrspur muss so gewählt werden, dass der vordere Skifahrer nicht gefährdet wird.
  • Überholen: Überholen ist von oben, unten, rechts und links erlaubt – allerdings muss stets genügend Abstand gewahrt werden.
  • Anfahren und Einfahren: Derjenige Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfährt, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass dadurch kein anderer Skifahrer gefährdet wird.
  • Anhalten: Das Anhalten an Engstellen und unübersichtlichen Stellen soll vermieden werden. Nach einem Sturz ist die Piste so schnell wie möglich freizumachen.
  • Beachten der Zeichen: Markierungen und Zeichen müssen von jedem Skifahrer beachtet werden.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen sollten Skifahrer Hilfe leisten und die Pistenrettung verständigen.
  • Ausweispflicht: Im Falle eines Unfalles müssen Beteiligte und Zeugen ihre Personalien angeben.

DEIN WINTER

Zeit, was zu erleben